Stempelsteuer erklärt – Was Anleger wissen müssen
Die Stempelsteuer gleicht einer Transaktionssteuer, die auf den Kauf und Verkauf von Aktien, Anleihen, ETF und anderen Wertpapieren erhoben wird. Sie beträgt 0,075 % für Schweizer und 0,15 % für ausländische Wertpapiere, wenn der Handel über einen schweizerischen Wertpapierhändler abgewickelt wird.
Die Stempelsteuer belastet insbesondere aktive Anleger und Day-Trader mit einer Vielzahl von Transaktionen in hohen Handelsvolumen. Dieser Artikel erklärt die Stempelsteuer und zeigt auf, wie diese legal gespart werden kann.
Was ist die Stempelsteuer?
Die Stempelsteuer, auch Stempelabgabe, Stempelgebühr oder auch Umsatzabgabe genannt, ist eine schweizerische indirekte Steuer. Sie fällt beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren an. Als Bundessteuer wird sie Stempelsteuer von der eidgenössischen Steuerverwaltung erhoben. Trotz ihres relativ geringen Beitrags zum Bundeshaushalt (2,6 %) wird sie oft als Wettbewerbsnachteil für den schweizerischen Börsenplatz gesehen. Bisher sind aber die Versuche eine Abschaffung der Stempelsteuer gescheitert.
Was unterliegt der Stempelsteuer?
Für Anleger ist es wichtig zu wissen, dass inländische und ausländische Wertpapiere, die über einen Wertpapierhändler (Broker oder Makler) in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein gekauft oder verkauft werden, der Stempelsteuer unterliegen. Die gängigsten Wertpapiere sind (nicht abschließend):
- Broker
- Anleihen
- Anlagefonds und
- Börsengehandelte Fonds (ETF)
Randnotiz: Eine abgewandelte Form der Stempelsteuer auch auf Schweizer Versicherungen in Höhe von 5 % erhoben.
Wer muss die Stempelsteuer zahlen?
Anleger, die Wertpapiere über einen schweizerischen Wertpapierhändler kaufen und verkaufen, unterliegen der Stempelsteuer. Ebenfalls die hiesigen Wertpapierhändler, wie Banken, Sparlassen, Vermögensverwalter oder Anlageberater unterliegen der Stempelsteuer. Folglich werden beim Kauf oder Verkauf von Wertpapieren sowohl der Anleger als auch der beteiligte Wertpapierhändler mit der Stempelsteuer belastet. Wird hingegen die Transaktion über einen ausländischen Broker abgeschlossen, so ist in aller Regel die Transaktion von der Schweizer Stempelsteuer ausgenommen – Stempelsteuer frei.
🤔 Heutzutage kann ein Privatanleger ein Depot bei einem ausländischen Wertpapierhändler innerhalb weniger Minuten eröffnen. Somit ist es fraglich, weshalb der Gesetzgeber heimische Broker benachteiligt.
Wie hoch ist die Stempelsteuer?
Die Stempelsteuer unterscheidet zwischen inländischen Wertpapieren mit einer Schweizer oder Liechtensteiner ISIN, mit Domizil in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein, und ausländischer ISIN. Die ISIN eine Abkürzung für International Securities Identification Number. Ob ein Wertpapier sein Domizil in der Schweiz respektive Fürstentum Liechtenstein hat, ist am Länderkürzel „CH“ und „LI“ erkennbar, so etwa bei:
- ABB CH0012221716,
- Nestlé CH0038863350 oder
- Liechtensteinische Landesbank LI0355147575.
Ausländische Wertpapiere tragen das Länderkürzel ihres Domizils wie etwa:
- Apple US0378331005,
- LVMH FR0000121014 oder
- Volkswagen DE0007664005.
Inländischer Wertpapierhandel, Schweizer („CH“) oder Liechtensteiner („LI“) ISIN, wird beim Anleger mit 0.075 % vom Handelsvolumen oder Verkaufswert (Transaktionswert) des Wertpapiers besteuert. Hingegen unterliegt der ausländische Wertpapierhandel, alle anderen ISIN, mit 0,15 %, einer doppelt so hohen Stempelsteuer.
⚠️ Obwohl auch Wertpapierhändler (Broker) in der Schweiz der Stempelsteuer in gleicher Höhe unterliegen, wird diese in der oft in Form von höheren Gebühren an den Anleger weitergereicht.
Ist die Stempelsteuer für Anleger relevant?
Die Stempelsteuer gleicht einer Transaktionssteuer, die beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen, ETF oder anderen Wertschriften erhoben wird und dadurch die Rendite des Anlegers schmälert. Anders als vielleicht der Sinn und Zweck einer Transaktionssteuer werden auch Anleger besteuert, die ihr Vermögen vor Inflation schützen und zugleich mit Wertpapieren ihr Vermögen aufbauen, durch die Stempelsteuer belastet. Es stellt sich die Frage, bei welchen Anlagentypen die Stempelsteuer die Rendite spürbar beeinflusst.
Weil sich die Stempelsteuer aus der Anzahl und Höhe der inländischen und ausländischen Transaktionen berechnet, fällt diese insbesondere bei aktiven Anlegern und Day-Tradern ins Gewicht. Hingegen ist die Stempelsteuer bei passiven Anlegern aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an Transaktionen und der Höhe in der Regel vernachlässigbar.
⚠️ Häufiger Handel mit Ihren Wertpapieren kostet Rendite, da auf jede Transaktion eine Schweizer Stempelsteuer erhoben wird.
Kann ich die Stempelsteuer sparen?
Beim Abschluss einer Schweizer Versicherung kann die Stempelsteuer nicht vermieden werden. Hingegen bietet der Gesetzgeber beim Wertpapierhandel faktisch die Wahl für Schweizer Anleger, die Stempelsteuer zu zahlen oder nicht. Denn in nur wenigen Minuten lässt sich ein Depot bei einem ausländischen Wertpapierhändler eröffnen und die gleichen Aktien ohne Stempelsteuer handeln. Weil Transaktionen, die über einen ausländischen Broker abgeschlossen werden, in aller Regel von der Stempelsteuer ausgenommen sind. Zieht man hierzu die vergleichsweise teureren Depotführungs- und Handelsgebühren in Betracht, sind viele heimische Anbieter teuer als ihre ausländischen Wettbewerber.
Sollten Anleger einen Broker im Ausland suchen?
Einerseits sind niedrige Gebühren wichtig, aber auch andere Argumente, die für einen Schweizer Broker sprechen, dürfen nicht vernachlässigt werden. So können Schweizer Institutionen durch ihre Sicherheit, Zuverlässigkeit, Qualität, Service in Muttersprache und für die Schweiz optimierte Steuerdokumente trotz höherer Kosten überzeugen. Anderseits, wer sein Vermögen mehren möchte und kein Geld zu verschenken hat, wird, wie die großen Spieler, die Gebühren so tief wie möglich halten. Denn niedrige Gebühren führen zu einem höheren Zinseszinseffekt und damit einen schnelleren Vermögensaufbau begünstigen.
Fazit
Schweizer Anleger, die Wertpapiere über Schweizer Wertpapierhändler kaufen und verkaufen, unterliegen der Stempelsteuer von 0,075 bis 0,15 % vom Transaktionswert. Insbesondere für Anleger, die viel Handeln wirkt sich die Stempelsteuer negativ auf die Rendite aus. Doch faktisch lässt der Gesetzgeber die Anleger entscheiden, ob sie die Stempelsteuer zahlen möchten oder nicht. Denn in wenigen Minuten lässt sich ein ausländischer Broker einrichten, mit denen der Handel mit Wertpapieren von der Schweizer Stempelsteuer ausgenommen ist. So kann jeder Privatanleger auf der Grundlage seiner individuellen Präferenzen eine Wahl treffen, die für ihn das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis widerspiegelt.
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